Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes

aus besonderem Anlass gemäß § 2 Absatz 2 Gaststättengesetz für Baden-Württemberg (LGastG)

Vorübergehende Gaststättenbetriebe sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der Ausübung anzuzeigen.

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Veranstaltung
Ortsangaben
Sonstiges
Zusammenfassung
Hinweise zur Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes
  • Anzeigepflichtig ist die gewerbsmäßige Abgabe von Getränken oder zubereiteten Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle.
  • Für Vereine gilt die Anzeigepflicht nur dann, wenn sie alkoholische Getränke anbieten.
  • Vorübergehende Gaststättenbetriebe sind spätestens zwei Wochen vor Beginn der Ausübung anzuzeigen.
  • Wer die Anzeige nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet, handelt ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Ihre Daten

Geben Sie hier Ihre persönliche oder die Anschrift Ihrer Organisation ein.

Angaben zur Veranstaltung

Der Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes ist nur aus besonderem Anlass möglich. Ein besonderer Anlass liegt vor, wenn die gastronomische Tätigkeit an ein kurzfristiges, nicht häufig auftretendes Ereignis anknüpft, das außerhalb der gastronomischen Tätigkeit selbst liegt.

DJ, Livemusik, Beschallungsanlage

Tragen Sie für alle Ihre Veranstaltungstage ein, wie lange (von/bis) die Musikbeschallung/Musikdarbietungen stattfinden. 

Hintergund Daten

Klartext-Liste aller Termine, ein Termin pro Zeile. Für Formelfelder/PDF-Vorlage ohne HTML-Unterstützung

Ortsangaben zur Veranstaltung

Eine öffentliche Verkehrsfläche kann z.B. ein öffentlicher Gehweg, Fußgängerzone, öffentlicher Parkplatz oder sonstige Straßenfläche sein. 

 

Sofern Sie Teilnehmer einer organisierten Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum sind (z.B. Stadtfest, Weinfest, Waldweihnacht, Göppinger Frühling), wird die Sondernutzungserlaubnis durch den jeweiligen Veranstalter beantragt. In diesem Fall bitte das Feld mit „nein“ befüllen.

Geben Sie hier eine Adresse, Flurstücksbezeichnung oder Orts- oder Gebietsbeschreibung (z.B.: Stadtfestgebiet) ein.

Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum

Da Ihre Veranstaltung auf einer öffentlichen Verkehrsfläche stattfindet, ist zusätzlich ein Antrag auf Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum notwendig. Die folgenden Angaben werden automatisch an das Sachgebiet Verkehr und Waffen übermittelt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.

Zeichnung, Foto oder Screenshot mit Maßen und Lage der Fläche. Erlaubt: PDF, JPG, PNG (max. 10 MB).

unsichtbare Hintergrundfelder
Gastronomische Angebote
Toiletten

Beschreiben Sie die Lage der Toiletten.

Hinweis:

Da Ihre Veranstaltung auf einer öffentlichen Verkehrsfläche stattfindet, wird mit dieser Anzeige automatisch zusätzlich ein Antrag auf Sondernutzung an das Sachgebiet Verkehr und Waffen übermittelt. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.

07161 / 650 31211
gewerbe@goeppingen.de
Sachgebiet Gewerbe/Gaststätten
Kirchstraße 13
73033 Göppingen
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