Eine öffentliche Verkehrsfläche kann z.B. ein öffentlicher Gehweg, Fußgängerzone, öffentlicher Parkplatz oder sonstige Straßenfläche sein.
Sofern Sie Teilnehmer einer organisierten Veranstaltung im öffentlichen Verkehrsraum sind (z.B. Stadtfest, Weinfest, Waldweihnacht, Göppinger Frühling), wird die Sondernutzungserlaubnis durch den jeweiligen Veranstalter beantragt. In diesem Fall bitte das Feld mit „nein“ befüllen.